Bürgergeld mehrbedarf medikamente Belastungsgrenze. Damit die Ausgaben für Medikamente oder Hilfsmittel Sie finanziell nicht zu sehr belasten, müssen Sie. 1 Es gilt generell: In einem Kalenderjahr sollten nicht mehr als zwei Prozent vom Einkommen für Medikamentenzuzahlungen geleistet werden. Für. 2 Anspruch auf Mehrbedarf bei Bürgergeld ▻ Mehrbedarf für Schwangere ✓ Alleinerziehende ✓ Warmwasser ✓ bei Behinderung ✓ Alle. 3 Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld. Das Wichtigste zum HartzBedarf für Medikamente in Kürze. Übernimmt das Jobcenter die. 4 3. Mehrbedarf für Alleinerziehende (§ 21 Absatz 3) Allgemein () (1) Für Alleinerziehende wird unter den Voraussetzungen des §21 Absatz 3 Nummern 1 und 2 ein Mehrbedarf in Höhe von 12, 24, 36, 48 oder (höchstens) 60 Prozent (siehe Tabelle) des Regelbedarfs für Alleinstehende/Alleinerziehende (§20 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 5 Damit die Ausgaben für Medikamente oder Hilfsmittel Sie finanziell nicht zu sehr belasten, müssen Sie höchstens 2 Prozent Ihres jährlichen Bruttoeinkommens zuzahlen (Fachbegriff: Belastungsgrenze). Von weiteren Zuzahlungen können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse befreien lassen. 6 Ein Mehrbedarf gilt als unabweisbar, wenn er nicht im Bürgergeld Regelsatz enthalten ist, da es sich um eine Sondersituation handelt bzw. atypischen Ursprungs ist oder dieser Bedarf zwar im Regelsatz grundsätzlich enthalten ist aber im Einzelfall überdurchschnittlich hoch ausfällt. 7 Wichtig: Der Mehrbedarf muss nicht zwingend nachgewiesen werden, er ergibt sich vielmehr aus den Tatbestandsmerkmalen. Er orientiert sich an der maßgeblichen Regelleistung, die seit dem in der Regelbedarfsstufe 1 bei alleinstehenden und volljährigen Personen Euro beträgt. 8 60 Prozent. Für erwerbsfähige Bürgergeldberechtigte mit Behinderungen wird ein Mehrbedarf von 35 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs anerkannt, wenn Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben oder sonstige Hilfen zur Erlangung eines geeigneten Platzes im Arbeitsleben oder Eingliederungshilfe im Sinne des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB. 9 Der Mehrbedarf beträgt für jede im Haushalt lebende leistungsberechtigte Person jeweils. 1. 2,3 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 1 oder Satz 2 Nummer 2, Absatz 3 oder 4, 2. 1,4 Prozent des für sie geltenden Regelbedarfs nach § 20 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 oder § 23 Nummer 1 bei Leistungsberechtigten im bürgergeld mehrbedarf ernährung 10 zuzahlungsbefreiung hartz 4 2023 12