Was darf der prokurist einer gmbh

Was darf ein Prokurist? Juristisch ist das in Paragraph 49 des Handelsgesetzbuches festgelegt. Dieser heißt im Wortlaut. 1 Zweigniederlassungen errichten · Kreditgeschäfte und Vertragsabschlüsse tätigen · Prozesse führen · Erklärungen. 2 Verträge abschließen, umsetzen und beenden · Personal einstellen und entlassen · Gerichtsverfahren führen · Darlehen und Kredite aufnehmen. 3 Einstellung oder Veräußerung des Unternehmens · Veräußerung und Belastung von Grundstücken · Änderung der Firma · Antrag auf. 4 Generell darf eine Prokurist:in gerichtliche oder außergerichtliche Rechtsgeschäfte im Namen von Handelsgewerben tätigen. Damit unterscheiden sich die Rechte ganz deutlich von einfachen Handlungsvollmachten, die auf ein definiertes Geschäft beschränkt sind. 5 Nach § 49 Abs. 2 HGB darf der Prokurist keine Grundstückgeschäfte tätigen, die die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks betreffen. Davon betroffen sind sowohl vertragliche Verpflichtungen als auch die darauf beruhenden Verfügungen. 6 Durch die Prokura ist der Prokurist zur Vornahme aller Geschäfte berechtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Für Dritte sichtbar verwendet der Prokurist deshalb gemäß § 51 HGB bei der Unterschrift den die Prokura andeutenden Zusatz „pp.“ oder „ppa.“. 7 Prokura erteilen kann nur der Kaufmann, also derjenige der im Handelsregister eingetragen ist oder eingetragen sein müsste. Für Handelsgesell­schaften (GmbH, OHG, KG) handeln deren vertretungsberechtigte Organe. Die Erteilung der Prokura hat ausdrücklich zu erfolgen (vgl. § 48 Absatz 1 HGB). 8 Der Prokurist handelt bei der Mitwirkung an der gemischten Vertretung als organschaftlicher Vertreter der Gesellschaft. In dieser Funktion hat er mit einem Prokuristen im Sinne der §§ 48 ff UGB nichts gemeinsam; eine echte Gesamtprokura liegt nicht vor. 9 Grundsätzlich können nur Kaufleute eine Prokura zur Begründung von Vertretungsmacht erteilen. Kaufleute sind zunächst solche, die ein Handelsgewerbe betreiben oder die als Kaufmann im Handelsregister eingetragen sind. Für den Betrieb einer Land- oder Forstwirtschaft sind allerdings weitere Ausnahmen zu beachten. gemischte prokura 10 Nach § 49 Abs. 2 HGB darf der Prokurist keine Grundstückgeschäfte tätigen, die die Veräußerung oder Belastung eines Grundstücks betreffen. 11